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recent tax developments 1/2023

Newsletter – 17.01.2023

Umstellung des Stammkapitals von Handelsgesellschaften

Mit der Einführung des Euro als offizielle Währung in der Republik Kroatien ist es für alle Kapitalgesellschaften nunmehr erforderlich, den Nennwert von Aktien und Geschäftsanteilen sowie den Wert des Stammkapitals auf Euro umzustellen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Anforderungen und Änderungen.

Das Gesetz über die Einführung des Euro als offizielle Währung in der Republik Kroatien sieht vor, dass Handelsgesellschaften verpflichtet sind, die bestehenden Beträge des Stammkapitals und seiner auf Aktien/Geschäftsanteile entfallenden Teile unter Anwendung eines festen Umrechnungskurses von Kuna in Euro neu zu berechnen. Die so erhaltenen Beträge sind gleichzeitig mit den vorgeschriebenen Mindestbeträgen des Stammkapitals und seiner Teile in der im Gesetz über Handelsgesellschaften geregelten Art und Weise anzupassen.

Aktiengesellschaften sind verpflichtet, innerhalb von einem Jahr ab dem Datum der Euro-Einführung beim Registergericht einen Antrag auf Eintragung der beschriebenen Änderungen zu stellen, während für Gesellschaften mit beschränkter Haftung hierfür eine Frist von bis zu 3 Jahren ab Einführung des Euro vorgesehen ist.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz die niedrigste Höhe des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft vor. Anstelle der bisherigen HRK 200.000, beträgt das Grundkapital nun EUR 25.000 und der kleinste Nennbetrag einer Aktie, der bisher HRK 10 betrug, beträgt nun einen Euro.

Der Mindestbetrag des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt jetzt EUR 2.500, anstelle der bisherigen HRK 20.000. Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils darf anstelle der bisherigen HRK 200 nicht weniger als EUR 10 betragen.

Zudem beträgt der niedrigste Betrag des Stammkapitals einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung jetzt einen Euro statt der bisherigen HRK 10, was dem niedrigsten Nennbetrag eines Geschäftsanteils an dieser Gesellschaft entspricht.

Folgen der Nichteinhaltung

Das Versäumen der vom Gesetz über die Einführung des Euro als offizielle Währung in der Republik Kroatien vorgeschriebenen Fristen führt zum Auftreten von Gründen für die Beendigung der Gesellschaft, und das Gericht wird die Gesellschaft von Amts wegen aus dem Handelsregister löschen.

Anpassung des Zinssatzes für Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen

Am 7. Dezember 2022 wurde im kroatischen Amtsblatt Nr. 151/2022 die Verordnung über die Höhe des Zinssatzes für Darlehen zwischen verbundenen Gesellschaften veröffentlicht. Der neue steuerlich abzugsfähige Zinssatz beträgt für das Jahr 2023 2,4 % und ist auch auf bereits bestehende Darlehen anzuwenden.

Die betreffende Änderung des Zinssatzes beeinflusst sowohl die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei erhaltenen Darlehen als auch die Anerkennung von Zinserträgen bei gewährten Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen. Dasselbe gilt für Finanzierungen zwischen ansässigen verbundenen Unternehmen, in jenen Fällen, in denen ein verbundenes Unternehmen eine steuerliche Begünstigung in Anspruch nimmt (ermäßigter Gewinnsteuersatz oder Inanspruchnahme einer Gewinnsteuerbefreiung) oder in jenen Fällen, in denen ein verbundenes Unternehmen berechtigt ist, die steuerlichen Verluste aus vorherigen Steuerperioden zu verwerten.

Für die Beurteilung der Fremdüblichkeit von Finanzierung zwischen verbundenen Unternehmen kann der Steuerpflichtige, neben dem vom Finanzminister veröffentlichten Zinssatz, auch einen abweichenden Zinssatz verwenden, insofern ein Nachweis erbracht werden kann, dass der abweichende Zinssatz fremdüblich ist und auf alle Finanzierungsvereinbarungen angewendet werden kann.

Home-Office-Pauschale

Infolge von Änderungen des Arbeitsgesetzes wurde unter anderem die Arbeit an einem separaten Ort („Home-Office“) definiert. Darüber hinaus sieht die Einkommensteuerverordnung die Möglichkeit der steuerfreien Zahlung eines neuen monetären Pauschalbetrags zur Deckung der diesbezüglichen Kosten von Arbeitnehmern in Höhe von bis zu EUR 3,98 pro Tag der Arbeit von zu Hause aus, bzw maximal EUR 66,37 pro Monat, vor.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor:innen

  • Pavo Djedović
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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