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Anpassung des Zinssatzes für Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen

Newsletter – 11.01.2024

Am 28. Dezember 2023 wurde im kroatischen Amtsblatt Nr. 157/2023 der Beschluss über die Höhe des Zinssatzes für Darlehen zwischen verbundenen Gesellschaften veröffentlicht. Der neue steuerlich abzugsfähige Zinssatz beträgt für das Jahr 2024 3,25 % und ist auch auf bereits bestehende Darlehen anzuwenden.

Die betreffende Änderung des Zinssatzes beeinflusst sowohl die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei erhaltenen Darlehen als auch die Anerkennung von Zinserträgen bei gewährten Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen. Dasselbe gilt für Finanzierungen zwischen ansässigen verbundenen Unternehmen, in jenen Fällen, in denen ein verbundenes Unternehmen eine steuerliche Begünstigung in Anspruch nimmt (ermäßigter Gewinnsteuersatz oder Inanspruchnahme einer Gewinnsteuerbefreiung) oder in jenen Fällen, in denen ein verbundenes Unternehmen berechtigt ist, die steuerlichen Verluste aus vorherigen Steuerperioden zu verwerten.

Für die Beurteilung der Fremdüblichkeit von Finanzierung zwischen verbundenen Unternehmen kann der Steuerpflichtige, neben dem vom Finanzminister veröffentlichten Zinssatz, auch einen abweichenden Zinssatz verwenden, insofern ein Nachweis erbracht werden kann, dass der abweichende Zinssatz fremdüblich ist und auf alle Finanzierungsvereinbarungen angewendet werden kann.

Autor:innen

  • Pavo Djedović
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
  • Ante Pavić
    Steuerberater | Partner

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