Globale Mindestbesteuerung und ihre Auswirkung auf den Jahresabschluss für 2024
Newsletter – 14.02.2025
Das Gesetz über die globale Mindestkörperschaftsteuer (Amtsblatt 155/2023) („das Gesetz“) ist seit dem 31. Dezember 2023 in Kraft und basiert auf den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 (der sogenannten „„Pillar 2“-Richtlinie).
Diese Steuer legt einen Mindeststeuersatz von 15 % fest, der von großen Unternehmen gezahlt werden muss. Gegenstand des Gesetzes sind multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen, deren Umsatz in zwei der letzten vier Jahre auf konsolidierter Basis 750 Millionen Euro überschritten hat.
Während der Übergangszeit (für Geschäftsjahre, die spätestens amDezember 2026 beginnen, jedoch nicht mitgerechnet Geschäftsjahre, die nach dem 30. Juni 2028 enden) wird es möglich sein, vorübergehend vereinfachte Safe-Harbour-Regeln anzuwenden. Diese Option wurde aufgrund der Komplexität der Vorschriften eingeführt, die von den multinationalen Unternehmensgruppen einen erheblichen Aufwand an Ressourcen erfordert, um die neuen Vorschriften einzuhalten und entsprechende Compliance- und Berichtssysteme zu entwickeln.
Steuerpflichtige in der Republik Kroatien sind verpflichtet, für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen (mit Wirkung ab 2024), Informationen zu der Ergänzungssteuer sowie eine Steuererklärung einzureichen. Die ersten Erklärungen in Bezug auf die Ergänzungssteuer für das Jahr 2024 sollen bis Ende Juni 2026 (danach spätestens 15 Monate nach Ende des Steuerjahres) eingereicht werden.
Obwohl die Fristen für die formelle Abgabe der Steuererklärungen auf das Jahr 2026 festgelegt sind, müssen die möglichen Auswirkungen der nach den GloBE-Regeln für 2024 berechneten Steuer gemäß den Rechnungslegungsstandards bereits im Jahresabschluss 2024 ausgewiesen werden. Da die Anwendung dieser Regeln erhebliche Auswirkungen auf die Steuersituation von Unternehmen haben kann, ist es von entscheidender Bedeutung, die potenzielle Verbindlichkeit rechtzeitig zu beurteilen und ihre korrekte Erfassung und Berichterstattung bereits im Jahresabschluss für 2024 sicherzustellen.
Autor:innen
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Pavo DjedovićWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
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LeitnerLeitner Tax Team Zagreb