Flexibler Umsatzsteuersatz auf Energieträger
Newsletter – 17.04.2026
Flexibler Umsatzsteuersatz auf Energieträger
Am Freitag, dem 10. April 2026, wurde der Entwurf des Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen des Umsatzsteuergesetzes im Dringlichkeitsverfahren veröffentlicht, der einen Rechtsrahmen schafft, der es ermöglicht, den Umsatzsteuersatz auf Energieträger unter besonderen Umständen mittels einer Verordnung der Regierung der Republik Kroatien ohne parlamentarisches Verfahren festzulegen.Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird der sogenannte „schwankende Umsatzsteuersatz“ eingeführt, dh ein Mechanismus, nach dem die Regierung der Republik Kroatien zur Sicherung der Marktstabilität für einen begrenzten Zeitraum, unter besonderen Umständen und insbesondere im Falle von Störungen auf dem Energiemarkt, zum Schutz der Verbraucher:innen, zur Marktregulierung oder aus anderen gerechtfertigten Gründen per Verordnung die Höhe des Umsatzsteuersatzes auf Energieträger, die Verbrauchssteuern unterliegen, anpassen kann.Auf Energieträger findet der reguläre Umsatzsteuersatz von 25 % Anwendung. Da die Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Umsatzsteuersystem einen Mindest-Standardsatz von 15 % vorsieht, stellt dieser Satz die Untergrenze einer möglichen Senkung der Umsatzsteuer auf Energieträger dar.
Der Gesetzesentwurf ist bis zum 19. April 2026 zur öffentlichen Konsultation verfügbar, danach wird mit seiner Annahme gerechnet.
Autor:innen
- Pavo DjedovićWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
