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Fiskalisierung 2.0: Wichtige Änderungen und die Verpflichtung zur Einführung elektronischer Rechnungen in Unternehmen

Newsletter – 11.06.2025

Die Regierung der Republik Kroatien hat den Entwurf für das Fiskalisierungsgesetz verabschiedet, das wesentliche Änderungen im Fiskalisierungssystem vornimmt und sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.

Das Gesetz tritt am 1. September 2025 in Kraft, soweit es die Fiskalisierung von Rechnungen im Endverbrauch betrifft. Die Bestimmungen zur Ausstellung und Fiskalisierung von eRechnungen gelten ab dem 1. Januar 2026. Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar 2027 die Pflicht zur Ausstellung von eRechnungen auf Steuerpflichtige außerhalb des Umsatzsteuersystems ausgeweitet, einschließlich Einkommensteuer- und Gewinnsteuerpflichtige sowie budgetäre und außerbudgetäre Nutzer.

Ab dem 1. September 2025 haben alle zum Austausch von eRechnungen Verpflichteten und Informationsintermediäre die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit ihrer eigenen Systeme für den Austausch von eRechnungen, die Fiskalisierung von eRechnungen und das eReporting zu testen, um für die Anwendung dieses Gesetzes ab dem 1. Januar 2026 bereit zu sein. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung zur Übermittlung von Daten zu Geschäftsräumen über das Antragsformular für das Fiskalisierungssystem sowie die Möglichkeit, einen Scheck als Zahlungsmethode anzugeben und Begleitdokumente zu fiskalisieren.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Fiskalisierung auf alle Unternehmen ausgeweitet, die im Endverbrauch der Fiskalisierung unterliegen, unabhängig von der Zahlungsmethode. Die Fiskalisierungspflicht wird auch für Tätigkeiten eingeführt, bei denen der Großteil des Umsatzes auf den Einzelhandelsverkauf von Tageszeitungen, Tabakwaren und Postwertzeichen entfällt.

In Bezug auf eRechnungen wird ab dem 1. Januar 2026 die Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang von eRechnungen für Steuerpflichtige im Umsatzsteuersystem eingeführt. Die Verpflichtung zum Empfang von eRechnungen wird auch für Handelsgesellschaften, Handwerker, Freiberufler, staatliche Verwaltungsorgane, lokale und regionale Selbstverwaltungseinheiten sowie budgetäre und außerbudgetäre Nutzer des Staatshaushalts und lokaler und regionaler Selbstverwaltungseinheiten, die im Register der budgetären und außerbudgetären Nutzer eingetragen sind und nicht dem Umsatzsteuersystem unterliegen, eingeführt. Die MIKROeRECHNUNG (kro. MIKROeRAČUN) Applikation steht Unternehmern außerhalb des Umsatzsteuersystems kostenlos zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Verpflichtung zur Ausstellung von eRechnungen auch auf diese Steuerpflichtigen ausgeweitet.

Diejenigen, die zur Ausstellung und zum Empfang von eRechnungen verpflichtet sind, sind auch zur Fiskalisierung von eRechnungen verpflichtet. Die Fiskalisierung von eRechnungen erfolgt über eine Softwarelösung, die den automatischen Download der erforderlichen Daten aus den im Ausstellungs- und Empfangsprozess ausgetauschten eRechnungen ermöglicht.

Um den Fiskalisierungsprozess und die Berichterstattung weiter zu vereinfachen und zu digitalisieren, plant die Steuerverwaltung die Einführung einer Applikation namens FiskApplikation (kro: FiskAplikacija). Diese Applikation ermöglicht Steuerpflichtigen eine zentrale Verwaltung der Fiskalisierung und des eReportings. eReporting ist ein neues digitales Verfahren, mit dem Daten zu Lieferungen sowie Informationen zur Ablehnung und Einziehung von eRechnungen an das Fiskalisierungssystem übermittelt werden. Dadurch kann die Steuerverwaltung den Status der Rechnungen in Echtzeit überwachen.

Die Einführung der Fiskalisierung von eRechnungen und des eReportings werden zu einer erheblichen administrativen Entlastung führen. Es ist geplant, eine Reihe bestehender Steuererklärungen und -formulare abzuschaffen oder zu ändern, darunter die Meldung über Lebensmittelspenden, das Ausgangsrechnungsbuch, die Umsatzerfassung im Personenverkehr, Meldungen über den Übergang der Steuerschuld, die Erfassung erhaltener Rechnungen, das OPZ-STAT-Formular, das PD-IPO-Formular für Transaktionen mit verbundenen Unternehmen sowie statistische Formulare für kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus ist geplant, die Zusammenfassende Meldung (ZP) und die Ust-S Meldung nach der Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung mit der EU-Richtlinie über die Umsatzsteuervorschriften für das digitale Zeitalter zu vereinfachen oder abzuschaffen.

Zur Umsetzung der oben genannten Änderungen wurden Anpassungen mehrerer Steuervorschriften angekündigt, darunter das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuerverordnung, das Gewinnsteuergesetz, das Allgemeine Steuergesetz und die entsprechenden Durchführungsverordnungen.

Besonders wichtig ist der Hinweis, dass die Steuerverwaltung alle Steuerpflichtigen aufgefordert hat, ihre interne Waren- und Dienstleistungsliste bis Ende 2025 mit der Produktklassifizierung nach Tätigkeitsbereichen der Republik Kroatien (KPD) 2025 in Einklang zu bringen.

Um die technische Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen, hat die Steuerverwaltung am 25. April 2025 die technischen Spezifikationen für eRechnungen und das eReporting veröffentlicht. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Entwicklung und Anpassung der IT-Systeme aller Teilnehmer am elektronischen Rechnungsaustausch.

Angesichts der umfangreichen Änderungen und der damit verbundenen Auswirkungen auf alle Steuerpflichtigen empfehlen wir eine rechtzeitige Anpassung der Systeme und IT-Verfahren sowie die Sicherstellung der Einhaltung der technischen und inhaltlichen Anforderungen der neuen Vorschriften.

Bei weiteren Fragen oder für eine Beratung zur Vorbereitung und Anpassung an die bevorstehenden Verpflichtungen melden Sie sich gerne bei uns.

 

 

Autor:innen

  • Pavo Djedović
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
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