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GLOBALE MINDESTSTEUER

Newsletter – 27.03.2026

Die globale Mindeststeuer sieht einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % für große multinationale und große nationale Unternehmensgruppen vor.

Obwohl das Gesetz über die globale Mindeststeuer Ende 2023 in der kroatischen Gesetzgebung in Kraft getreten ist, müssen die entsprechenden Steuererklärungen erstmals im Jahr 2026 eingereicht werden. Daher möchten wir Sie auf die anstehenden administrativen Pflichten hinweisen.

Geltungsbereich des Gesetzes über die globale Mindeststeuer in Kroatien

Die Regelungen zur Mindeststeuer gelten für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne, deren konsolidierter Umsatz in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre EURO 750,00 Millionen überschritten hat. Auch kroatische Unternehmen, die Teil solcher Konzerne sind, können der Steuer unterliegen.

Kroatische Gesellschaften, die Teil großer Konzerne sind, müssen:

–    ihre Position innerhalb des Konzerns analysieren;

–   den effektiven Steuersatz (ETR) für die Steuerhoheit berechnen;

–   beurteilen, ob in Kroatien eine Verpflichtung zur Ergänzungssteuer (sog. Top up Tax) besteht;

–  die Anwendbarkeit von Vereinfachungsregelungen (sog. Safe-Harbour-Regelungen) prüfen;

–   wenn in Kroatien mehrere Gesellschaften desselben Konzerns tätig sind, eine von ihnen als verantwortliche Einheit für alle Rechte und Pflichten aus dieser Steuer benennen; sowie

–   ihre Steuererklärungen fristgerecht bei der kroatischen Steuerverwaltung einreichen.

Steuererklärungen und Einreichungsfristen

Das Gesetz über die globale Mindeststeuer sieht die Einreichung der folgenden drei Erklärungen vor:

–   Mindeststeuerbericht (sog. GloBE Information Return), der Informationen über die Struktur der Unternehmensgruppe, die Geschäftsjurisdiktionen und die Berechnung des effektiven Steuersatzes, die Anwendung der Safe Harbour Regelungen usw. enthält.

–  Der erste Mindeststeuerbericht ist 18 Monate nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres, in dem die Regelungen gelten, einzureichen;

–   Für alle Folgejahre beträgt die Frist für die Einreichung des Berichts 15 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres;

– Wenn das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, ist der Bericht spätestens bis zu den folgenden Terminen einzureichen:

–    30. Juni 2026 – für das Geschäftsjahr 2024

–   31. März 2027 – für das Geschäftsjahr 2025

Ausnahme: Der Mindeststeuerbericht muss nicht bei der kroatischen Steuerverwaltung eingereicht werden, wenn er von der obersten Muttergesellschaft mit Sitz in einem Land eingereicht wurde, mit dem ein unterzeichnetes Abkommen über den Informationsaustausch besteht. In diesem Fall ist es erforderlich, die kroatische Steuerverwaltung entsprechend darüber zu informieren.

–  Erklärung zur Ergänzungssteuer, zur Feststellung und Meldung einer etwaigen Pflicht zur Zahlung der Ergänzungssteuer

–  30 Tage nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Mindeststeuerberichts;

–  Unternehmer, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, müssen die Erklärung für 2024 bis spätestens 30. Juli 2026 einreichen.

Erklärung zur anerkannten nationalen Ergänzungssteuer, zur Feststellung und Meldung einer etwaigen Pflicht zur Zahlung der nationalen Ergänzungssteuer

– Innerhalb derselben Fristen wie für die Einreichung des Mindeststeuerberichts;

–  Unternehmer, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, müssen die Erklärung für 2024 bis spätestens 30. Juni 2026 einreichen.

Die Erklärungen werden elektronisch übermittelt.

Die Verordnung, die weitere Informationen zu Form und Inhalt der Erklärungen sowie zu den Details der Umsetzung des Gesetzes enthält, steht noch aus.

Bei Fragen oder Unklarheiten zu Ihren Pflichten im Rahmen der globalen Mindeststeuer können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an unsere Expert:innen wenden.

 

 

 

 

 

 

 

Autor:innen

  • Pavo Djedović
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
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